Geschichte
Die Geschichte Südmährens ist mit der Geschichte Österreichs eng verbunden. Die Deutsche Besiedlung begann im Hochmittelalter. Deutsche Bauern brachten Handwerk und Handel ins Land und besiedelten das südmährische Thayaland ab 1150, um die bis dahin nicht besiedelten Thayaauen fruchtbar zu machen. Von Deutschland kamen Religion, Recht und Ordnung, später auch Handel und wirtschaftlicher Aufbau. Prag war 140 Jahre lang die Residenzstadt des Deutschen Reiches. Hier gründete Kaiser Karl IV 1348 die erste deutsche Universität. Seit 1526 gehörten Böhmen, Mähren und Schlesien den österreichischen Habsburgern und ab 1627 waren diese Länder durch Politik und Verwaltung eng mit Österreich verknüpft. Die ersten nationalen Gegensätze zwischen Tschechen und Deutschen gab es bereits zur Zeit der Hussitenkriege, setzten sich während des Dreißigjährigen Krieges fort und fanden ihren Höhepunkt in den nationalen Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Als Österreich den Ersten Weltkrieg verlor, kam es zum Zerfall des Habsburgerreiches und zur Gründung der Tschechoslowakei. Durch den Vertrag von St. Germain kamen |
3,5 Millionen Deutsche unfreiwillig zu diesem Staat. Die Deutschen, aber auch andere Minderheiten, wurden in dieser Zeit von den Tschechen benachteiligt. Im Oktober 1938 kam es auf Grund des Münchner Abkommens zur Abtretung des deutschsprachigen Sudetenlandes und somit auch Südmährens an das Deutsche Reich. Im März 1939 besetzte Hitlerdeutschland die tschechischen Gebiete (Protektorat Böhmen und Mähren). So verschlimmerten sich die nationalen Gegensätze noch mehr. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kam es schließlich zur gewaltsamen Vertreibung der Deutschen, angeheizt durch Reden des Präsidenten Dr. Edvard Beneš. Gräueltaten wie z.B. der Brünner Todesmarsch und das Massaker auf der Aussiger Brücke widersprachen der von den Siegermächten geforderten „humanen Aussiedelung“. |
31. Mai 1945 Brünner Todesmarsch Vertrieben wurden insgesamt etwa 3 Millionen Deutsche, etwa 240.000 Personen kamen dabei ums Leben. Unfassbar ist, dass die Beneš – Dekrete, welche diese Verbrechen straffrei ge-stellt haben, immer noch gültig sind, trotz der Mitgliedschaft Tschechiens in der EU. „...Vertreibung ist Völkermord und ... Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.“ (Zitat aus dem Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Felix Ermacora) |